SiRisk Consulting GmbH

Ausbildung, Instruktion, Information

SICHERHEITSAUSBILDUNG

3.0 Umsetzung

ASA - Kapitel 3

SCHULUNGEN / INSTRUKTION IM BETRIEB PLANEN

Einleitung

Sicherheitsausbildungen im Betrieb vermitteln Mitarbeitenden die Grundlagen zu Arbeitssicherheit, Gesundheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Sie schaffen ein gemeinsames Verständnis von Gefährdungen, Schutzmassnahmen und notfallrelevanten Abläufen. Durch regelmässige Schulungen, Unterweisungen und praktische Übungen werden Kompetenzen aufgebaut, Risiken reduziert und eine starke Sicherheitskultur gefördert. Typische Inhalte umfassen Gefährdungsbeurteilungen, Brand- und Evakuierungsübungen, Arbeitsschutzvorschriften, Erste Hilfe, persönlicher Schutzausrüstung sowie Verhalten bei Störungen oder Unfällen.

Nutzen

Der Nutzen von Sicherheitsschulungen ist:

  • Die Mitarbeitende erkennen Gefährdungen früh und wenden Schutzmassnahmen an.

  • Schulungen zu Verhaltensregeln, Notfallabläufen und Erste Hilfe verringern Unfälle.

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Arbeitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe) und Dokumentationspflichten.

  • Förderung ergonomischer Praktiken, Stressmanagement und Gesundheit am Arbeitsplatz.

  • Gemeinsames Verständnis von Arbeitssicherheit, klare Meldewege und Verantwortlichkeiten stärken Verantwortungsbewusstsein.

  • Schnelle, koordinierte Reaktionen bei Störfällen oder Notfällen durch geübte Abläufe.

  • Weniger Ausfallzeiten, weniger Reparaturen, geringere Versicherungsprämien.

Umsetzung

Der Betrieb prüft anhand der vorhandenen Prozesse, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe, ob und in welcher Form Ausbildungen, Instruktionen oder Informationen nötig sind. Schulungen und Instruktionen sind nötig:

  • bei Auszubildenden

  • bei neuen Mitarbeitenden

  • bei einem Arbeitsplatzwechsel

  • sich Mitarbeiter unsicher fühlen oder bei falschem Verhalten

  • wenn der Wissensstand in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht ausreichend ist

  • wenn Mitarbeitenden Arbeiten mit Gefährdungen ausführen

  • bei neuem Arbeitsmittel, -stoffe oder -prozesse

  • bei Änderungen von Arbeitsprozessen, Sicherheitsvorschriften, Kennzeichnungssystemen oder neuen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • bei neuen Gefahrenstoffen respektive neuen Sicherheitsdatenblätter
  • bei gesetzlichen Vorgaben aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung

Insbesondere benötigen folgende Funktionen eine umfassende Ausbildung und Instruktion:

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Sicherheitskoordinator

  • Gesundheitsschutzbeauftragte

  • Instandhaltungs- und Werkstatt-Mitarbeitende

  • Bediener von Maschinen und Anlagen mit Gefahrenpotential

  • Staplerfahrer, Kranführer und ähnliche Funktionen

  • Schweisser

  • Etc.

Für bestimmte Arbeiten sind neben Schulungen und Instruktion auch noch Betriebsanweisungen vorgeschrieben (z. B. Arbeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten in Maschinen, Absturzsicherung). Diese müssen allen betroffenen Mitarbeitenden bekannt gemacht und erklärt werden.

Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, müssen Schulungen in regelmässigen Abständen stattfinden
(z. B. jährlich) und bei Bedarf auch häufiger, insbesondere bei risikoreichen Tätigkeiten oder nach Vorfällen.

Alle notwendigen Schulungen und Instruktionen werden auf dem Formular «3.1 Ausbildungs- und Instruktionsplan» festgehalten. Es muss ersichtlich sein, welche Schulungsthemen, von wem, für welchen Mitarbeiterkreis, wann erteilt werden.

AUSBILDUNGEN DURCHFÜHREN UND NACHWEISEN

Einleitung

Sicherheitsausbildungen sind eine essentielle Investition in Gesundheit, Rechtssicherheit, Betriebsstabilität und Unternehmenskultur – sie schützen Menschen, Prozesse und Werte des Unternehmens.

Nutzen

Zahlreiche Unfälle und Berufserkrankungen resultieren aus mangelnden Fachkenntnissen. Oftmals werden Gefährdungen nicht frühzeitig erkannt, falsch eingeschätzt oder Schutzmassnahmen nicht ordnungsgemäss umgesetzt. Um dies zu verhindern, setzen wir Mitarbeitende ausschliesslich für Tätigkeiten ein, für die sie das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Kompetenzen durch einen Schulungsnachweis nachweisen können.

Umsetzung

Alle Mitarbeitenden werden spezifisch auf ihrem Arbeitsgebiet ausgebildet. Bei Mitarbeitenden, die bei einer geplanten Schulung, Instruktion oder Information abwesend waren, ist der direkte Vorgesetzte verantwortlich, dass diese ebenfalls das benötigte Fachwissen erlangen.

Schulungen und Instruktionen dürfen im Betrieb von internen Mitarbeitenden erteilt werden, wenn diese das erforderliche Fachwissen/Kompetenzen besitzen. Falls im Betrieb die dafür notwendigen Kompetenzen fehlen, müssen externe Ausbildungsstätten (z. B. Suva, ASA-Beizug, Lieferanten oder Hersteller, etc.) hinzugezogen werden, welche die Schulungen und Instruktionen erteilen.

Die Schulungsnachweise müssen wie folgt aufgebaut sein:

  • Kurstitel

  • Inhalte der Schulung/ Instruktion

  • Datum der Schulung/ Instruktion

  • Kursleiter / Instruktor

  • Teilnehmer /-in

  • Unterschrift Teilnehmer und Kursleiter / Instruktor

Sämtliche Schulungen und Instruktionen müssen stets schriftlich auf dem Formular «3.2 Schulungsnachweis» nachgewiesen werden. Die Schulungsnachweise sind auf Vollständigkeit zu prüfen und zentral (z. B. Personalabteilung) abzulegen. Sie dienen dafür, den aktuellen Ausbildungsstand von allen Mitarbeitenden aufzuzeigen, allfällige Lücken zu erkennen und die weitere Planung zu erleichtern.

Die jeweiligen Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme, für die jeweiligen Tätigkeiten, die nötigen fachlichen Kompetenzen aufweisen. Auch Schulungen und Instruktionen als aufbauende Kompetenzerweiterung müssen schriftlich nachgewiesen und archiviert werden.

Weiter müssen Nachweise auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden können. Die Nachweise sind in den jeweiligen Personalordner der Mitarbeitenden oder an einem definierten Ort abzulegen. Die Schulungs-/Instruktionsnachweise werden vom internen Sicherheitsbeauftragten regelmässig auf dessen Vollständigkeit überprüft. Die Verantwortung und Kontrolle der Vollständigkeit obliegt jedoch beim jeweiligen Vorgesetzten.

SCHWERPUNKTAKTIONEN UND PRÄVENTIONESKAMPAGNEN

Einleitung

Sicherheit beginnt mit Weitblick. Schwerpunktaktionen und Präventionskampagnen setzen dort an, wo Risiken entstehen, und fördern eine proaktive Sicherheitskultur im Unternehmen. Durch klare Botschaften, praxisnahe Tipps und messbare Ziele sensibilisieren wir die Mitarbeitende, stärken verantwortungsvolles Handeln und unterstützen nachhaltige Verhaltensänderungen – für weniger Unfälle, weniger Krankheitsausfälle und eine sicherere Arbeitsumgebung für alle.

Nutzen

Betriebe mit motivierten Mitarbeitenden und einer hohen Sicherheitskultur verzeichnen nachweislich tiefere Unfallzahlen und Ausfalltage als andere Betriebe. Jeder Unfall und jede Krankheit kostet viel Geld. Das Verhalten der Mitarbeitende kann mit gezielten Aktionen und Kampagnen positiv beeinflusst werden, was wiederum die Wertschöpfung fördert.

Umsetzung

Betriebe sollen regelmässige präventive Schwerpunktaktionen und Kampagnen zum Thema «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» geplant und durchgeführt werden. SiRisk Consulting GmbH empfiehlt verschiedene Schwerpunktaktionen und Präventionskampagnen im Extranet «ASA-System». Weiter helfen die ASA-Spezialisten bei der Evaluation von geeigneten und wirkungsvollen Aktionen.

BEGRIFFE

Sicherheitsschulungen

Unter Sicherheitsschulungen versteht man, eine formale Lernveranstaltungen, in denen Mitarbeitende Kompetenzen erwerben, Risiken verstehen und sicherheitsrelevante Fertigkeiten trainieren. Ziel ist Verhaltensänderung und Handlungsfähigkeit in Gefahrensituationen (z. B. Evakuierung, richtige Handhabung von Maschinen, Erste Hilfe). Kann das fehlende Fachwissen nicht durch interne Schulungen und Weiterbildungen selbst abgedeckt werden, müssen ASA-Spezialisten oder eine entsprechende Ausbildungsstätte beigezogen werden.

Sicherheitsinstruktionen

Unter Sicherheitsinstruktion versteht man, klare, schriftliche Anweisungen oder Richtlinien, die vermitteln, ein praktisches Vorzeigen an Ort und Stelle, gerichtet an Personen oder Gruppen, wie bestimmte Arbeitsaufgaben sicher durchgeführt werden müssen. Eine Instruktion beinhaltet sowohl eine umfassende Information sowie die Anleitung bezüglich der sicheren Anwendung von Arbeitsmitteln wie Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen, PSA und Ähnliches. Die Instruktion muss sich auf die Bedienungs- und Betriebsanleitung des Herstellers stützen, auf die beschriebenen Gefahren sowie deren Schutzmassnahmen hinweisen und in regelmässigen Zeitabständen wiederholt werden. Der jeweilige Instruktor oder Vorgesetzte ist dafür verantwortlich und prüft, ob die vorgesehenen Personen im Umgang mit den Arbeitsmitteln geeignet sind, das Fachwissen ausreicht, dass mit dem Arbeitsmittel sicher gearbeitet werden kann und dass die Instruktion richtig verstanden wurde.

Sicherheitsinformationen

Unter Sicherheitsinformationen versteht man, allgemeine Informationen, Hinweise und Fakten rund um Sicherheitsthemen, Risiken und Präventionsmassnahmen. Sie dienen der Sensibilisierung und dem Überblick, oft in Form von Plakaten, Checklisten, Übersichten oder E-Learning-Inhalten, ohne direkte Schulungs- oder Handlungsanweisung. Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollen regelmässig und wo sinnvoll durch die Geschäftsleitung, Vorgesetzter und SiBe’s an Mitarbeitende, temporäre Mitarbeitende sowie Fremdfirmen und deren Mitarbeitende erfolgen.

Eine Information ist nötig:

  • bei speziellen Anlässen oder Gegebenheiten die Auswirkung auf die Arbeit haben (Bauarbeiten, Revisionen, Besucher, etc.)

  • bei Veränderungen zur Organisation (Mitwirkungsrecht)

  • über das Verhalten im Notfall oder bei sonstigen Vorfällen

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