Der Brandschutz bei Anlässen stellt sicher, dass Veranstaltungen aller Art gemäss den geltenden VKF-Brandschutzvorschriften, kantonalen Vorgaben und behördlichen Auflagen sicher durchgeführt werden. Ziel ist der Schutz von Besuchern, Mitarbeitenden, Einsatzkräften und Sachwerten – von der Planung bis zur Durchführung des Anlasses.
Veranstaltungen setzen häufig aufwendigen Lichtshows, speziellen Effekten, Wandverkleidungen oder Dekorationen ein, die verschiedene Brandrisiken bergen. Auch die grosse Besucheranzahl, die häufig fehlende Ortskenntnisse, die Einschätzung möglicher Ereignisse, können im Brandfall zur weiteren Herausforderung werden. Aus diesem Grund sind zum Schutz von Besuchern, Mitarbeitenden, Einsatzkräften und Gebäude spezielle Brandschutzmassnahmen erforderlich.
Erstellung veranstaltungsspezifischer Brandschutzkonzepte unter Berücksichtigung von Nutzung, Personenbelegung, Brandgefährdung sowie temporären Bauten und Installationen.
Unterstützung bei der Abstimmung mit Bewilligungsbehörden, Feuerpolizei und Feuerwehr sowie bei der Umsetzung behördlicher Auflagen.
Festlegung und Prüfung von Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen, Sammelplätzen und der maximal zulässigen Personenbelegung.
Brandschutztechnische Beurteilung und Kontrolle von Zelten, Bühnen, Tribünen, Ständen, Dekorationen und Vorhängen hinsichtlich Brandverhalten und Aufstellung.
Aufbau der Brandschutzorganisation für den Anlass, inklusive Alarmierung, Evakuierung, Regelung von Heissarbeiten und Umgang mit besonderen Risiken.
Instruktion von Veranstaltern, Mitarbeitenden und Helfern sowie brandschutztechnische Kontrollen vor und während des Anlasses.
Erstellung der erforderlichen Brandschutzdokumentation, Begleitung von behördlichen Abnahmen und Unterstützung bei Kontrollen während der Veranstaltung.
Erfüllung der VKF- und Behördenanforderungen
Sichere und bewilligungsfähige Durchführung von Anlässen
Reduziertes Risiko für Personen- und Sachschäden
Professionelle Begleitung von der Planung bis zum Anlassende
