GEFÄHRDUNGEN / RISIKEN
5.0 Umsetzung
ASA - Kapitel 5
GEFÄHRDUNGEN IM BETRIEB ERMITTELN
Einleitung
Die Ermittlung von Gefährdungen im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ziel ist es, potenzielle Risiken für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmassnahmen abzuleiten. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Gefahren wie Maschinen oder Gefahrstoffe, sondern auch um physische und psychische Belastungen, ergonomische Aspekte sowie organisatorische Rahmenbedingungen.
Eine systematische Gefährdungsermittlung trägt dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Sie ist zudem gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.
Um betriebsinterne Gefahren frühzeitig zu erkennen, ist eine systematische Gefährdungsermittlung erforderlich. Hierfür stehen die bewährten Checklisten der Suva zur Verfügung. Mithilfe dieser Checklisten können Risiken in Bezug auf Prozesse, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe strukturiert identifiziert und durch geeignete Massnahmen wirksam reduziert oder beseitigt werden.
Die Suva-Checklisten sind auf der Website der Suva (www.suva.ch) verfügbar und können entweder heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden. Eine Gesamtübersicht über die verschiedenen Gefährdungsermittlungen bietet die Suva-Checkliste „Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung“.
Alternativ können Gefährdungsermittlungen auch digital über die Suva-App durchgeführt werden. Die kostenlose Anwendung steht im App Store zum Download bereit und ermöglicht eine einfache und effiziente Bearbeitung direkt vor Ort.
Nutzen
Die Gefährdungsermittlung im Betrieb bringt sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden einen klaren und messbaren Nutzen.
1. Erhöhung der Sicherheit
Gefahrenquellen werden systematisch erkannt, bevor es zu Unfällen oder Schäden kommt. Dadurch können geeignete Schutzmassnahmen rechtzeitig umgesetzt werden.
2. Schutz der Gesundheit
Neben offensichtlichen Unfallrisiken werden auch gesundheitliche Belastungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, ergonomische oder psychische Belastungen) identifiziert und reduziert. Dies trägt langfristig zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden bei.
3. Vermeidung von Kosten
Weniger Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten geringere Kosten durch Produktionsausfälle, Versicherungsleistungen oder Ersatzpersonal. Prävention ist wirtschaftlich deutlich günstiger als Schadensbewältigung.
4. Rechtssicherheit
Die Gefährdungsermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine sorgfältige Durchführung unterstützt das Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren.
5. Verbesserung der Arbeitsqualität
Sichere und gut organisierte Arbeitsplätze steigern Motivation, Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden.
6. Kontinuierliche Verbesserung
Die Gefährdungsermittlung ist die Grundlage für eine systematische Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstrategie und unterstützt eine nachhaltige Weiterentwicklung des Betriebs.
Zusammengefasst:
Die Gefährdungsermittlung ist ein zentrales Instrument der Prävention. Sie schützt Menschen, reduziert Risiken und stärkt gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit des Unternehmens.
Umsetzung
Die erfolgreiche Durchsetzung von Gefährdungsermittlungen im Betrieb erfordert ein strukturiertes Vorgehen, klare Zuständigkeiten und die Unterstützung der Führungsebene. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
1. Verpflichtung der Geschäftsleitung sicherstellen
Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe. Die Geschäftsleitung muss die Durchführung der Gefährdungsermittlung klar anordnen, Ressourcen bereitstellen und deren Umsetzung einfordern.
2. Verantwortlichkeiten festlegen
Sicherheitsbeauftragte oder KOPAS bestimmen
Rollen und Aufgaben schriftlich definieren
Zuständigkeiten für einzelne Bereiche festlegen
Klare Verantwortlichkeiten verhindern, dass Massnahmen „liegen bleiben“.
3. Systematisches Vorgehen wählen
Geeignete Hilfsmittel nutzen (z. B. Suva-Checklisten)
Arbeitsbereiche und Prozesse strukturiert erfassen
Gefährdungen dokumentieren
Risiken bewerten
Konkrete Massnahmen definieren
Wichtig: Schriftliche Dokumentation schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
4. Mitarbeitende einbeziehen
Die Mitarbeitenden kennen die Arbeitsabläufe am besten. Ihre Einbindung erhöht:
die Qualität der Gefährdungsermittlung
die Akzeptanz von Massnahmen
das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb
5. Massnahmen konsequent umsetzen
Prioritäten festlegen (hohes Risiko zuerst)
Termine definieren
Umsetzung kontrollieren
Wirksamkeit überprüfen
Ohne Umsetzung verliert die Gefährdungsermittlung ihren Nutzen.
6. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung
Gefährdungsermittlungen sind kein einmaliges Projekt. Sie müssen:
bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren
bei Unfällen oder Beinaheunfälle
- bei organisatorischen Änderungen
- überprüft und angepasst werden.
7. Kommunikation und Sensibilisierung
Durch Schulungen, Instruktionen und interne Kommunikation wird deutlich gemacht, dass Sicherheit Priorität hat. Eine gelebte Sicherheitskultur erleichtert die Durchsetzung erheblich.
Fazit:
Gefährdungsermittlungen lassen sich dann erfolgreich im Betrieb umsetzen, wenn sie als Führungsaufgabe verstanden, systematisch geplant, dokumentiert und konsequent nachverfolgt werden. Entscheidend ist nicht nur das Ermitteln der Gefahren, sondern vor allem die nachhaltige Umsetzung der definierten Massnahmen.
BETRIEBSBEURTEILUNG
Einleitung
Die Betriebsbeurteilung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) ist ein zentrales Instrument zur systematischen Überprüfung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheits-organisation. Sie dient dazu, Strukturen, Prozesse und Massnahmen im Unternehmen ganzheitlich zu analysieren und deren Wirksamkeit zu beurteilen. Ziel ist es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.
Durch eine regelmässige Betriebsbeurteilung wird nicht nur die Einhaltung von Vorschriften sichergestellt, sondern auch eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitskultur im Unternehmen gefördert. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsbelastungen.
Umsetzung
Bei einer Betriebsbeurteilung ASGS (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) geht es darum, das gesamte Sicherheitssystem eines Unternehmens strukturiert zu überprüfen. Ein systematisches Vorgehen stellt sicher, dass alle relevanten Elemente berücksichtigt werden.
1. Vorbereitung und Planung
Ziel und Umfang der Beurteilung festlegen
Verantwortliche Person bestimmen (z. B. Sicherheitsbeauftragte/r, KOPAS)
Geeignete Hilfsmittel auswählen (z. B. Branchenlösung, EKAS-/Suva-Checklisten)
Unterlagen zusammentragen (Organigramm, Schulungsnachweise, Gefährdungs-ermittlungen, Unfallstatistik etc.)
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und erhöht die Qualität der Ergebnisse.
2. Systematische Prüfung der ASGS-Elemente
Die Beurteilung erfolgt entlang der zentralen Elemente des Arbeitssicherheits-Systems, zum Beispiel:
Leitbild und Ziele (Sicherheitsstrategie vorhanden?)
Organisation und Verantwortlichkeiten (klare Zuständigkeiten geregelt?)
Instruktion und Schulung der Mitarbeitenden
Regeln und Dokumentation
Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung
Notfallorganisation
Mitwirkung der Mitarbeitenden
Gesundheitsschutz
Kontrolle und kontinuierliche Verbesserung
Dabei wird geprüft, ob Vorgaben nicht nur bestehen, sondern auch wirksam umgesetzt werden.
3. Gespräche und Begehungen durchführen
Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitenden
Betriebsrundgang zur Überprüfung der praktischen Umsetzung
Abgleich zwischen Dokumentation und Realität
Praxis und Papier müssen übereinstimmen.
4. Bewertung und Priorisierung
Festgestellte Abweichungen oder Verbesserungspotenziale werden:
Dokumentiert
hinsichtlich Risiko und Dringlichkeit bewertet
priorisiert
5. Massnahmen definieren und umsetzen
Konkrete Verbesserungsmassnahmen festlegen
Verantwortlichkeiten und Termine definieren
Umsetzung kontrollieren
Wirksamkeit überprüfen
Ohne konsequente Nachverfolgung bleibt die Beurteilung wirkungslos.
6. Dokumentation und Kommunikation
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und der Geschäftsleitung vorgestellt. Transparente Kommunikation stärkt die Akzeptanz und Sicherheitskultur im Betrieb.
7. Regelmässige Wiederholung
Eine Betriebsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess. Sie sollte periodisch (z. B. jährlich oder bei wesentlichen Änderungen) durchgeführt werden.
Fazit:
Eine Betriebsbeurteilung ASGS erfolgt strukturiert, dokumentiert und praxisnah. Sie dient als Führungsinstrument zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Entscheidend ist nicht nur die Analyse, sondern die konsequente Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmen.
RISIKOANALYSE
Einleitung
Die Risikoanalyse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) ist ein zentrales Instrument zur systematischen Bewertung von Gefährdungen im Betrieb. Aufbauend auf der Gefährdungsermittlung werden identifizierte Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen beurteilt. Ziel ist es, prioritäre Handlungsfelder zu erkennen und geeignete Schutzmassnahmen gezielt und wirksam umzusetzen.
Eine strukturierte Risikoanalyse schafft Transparenz über das tatsächliche Risikopotenzial im Unternehmen und ermöglicht eine risikoorientierte Planung von Präventionsmassnahmen. Sie unterstützt die Geschäftsleitung dabei, Ressourcen effizient einzusetzen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu gewährleisten.
Umsetzung
Risikoanalysen müssen durch anerkannte ASA-Spezialisten durchgeführt werden. Bei erforderlichen Risikoanalysen ziehen wir unsere ASA-Spezialisten von SiRisk Consulting GmbH bei, die die weiteren erforderlichen Abklärungen und Beurteilungen (z.B. Messungen) einleiten/durchführen und korrigierende Schutzmassenahmen definieren.
ARBEITEN MIT BESONDEREN GEFÄHRDUNGEN UND EINZEL-ARBEITSPLÄTZEN
Einleitung
Arbeiten mit besonderen Gefährdungen sowie Tätigkeiten an Einzelarbeitsplätzen stellen erhöhte Anforderungen an die betriebliche Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS). Solche Arbeiten sind mit spezifischen Risiken verbunden, die im Ereignisfall schwerwiegende Folgen haben können – insbesondere dann, wenn Mitarbeitende alleine tätig sind und keine unmittelbare Unterstützung im Ereignisfall verfügbar ist.
Eine sorgfältige Beurteilung dieser Tätigkeiten ist daher unerlässlich. Sie umfasst die systematische Identifikation der besonderen Gefahren, die Festlegung geeigneter Schutzmassnahmen sowie die Sicherstellung einer wirksamen Notfallorganisation. Ziel ist es, Risiken auf ein vertretbares Mass zu reduzieren und jederzeit eine schnelle Hilfeleistung zu gewährleisten. Damit leisten klare Regelungen und präventive Massnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden.
Umsetzung
Für die Beurteilung von Arbeiten mit besonderen Gefährdungen und Einzelarbeitsplätzen ist ein strukturiertes, risikoorientiertes Vorgehen entscheidend. Ziel ist es, erhöhte Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmassnahmen festzulegen und eine wirksame Notfallorganisation sicherzustellen.
1. Tätigkeiten identifizieren
Zunächst werden alle Arbeiten erfasst, die
mit besonderen Gefährdungen verbunden sind (z. B. Arbeiten in der Höhe, mit Gefahrstoffen, in engen Räumen, an elektrischen Anlagen, mit Absturz- oder Explosionsgefahr),
oder als Alleinarbeit ausgeführt werden.
Dabei ist zu klären, ob gesetzliche oder branchenspezifische Vorgaben bestehen.
2. Gefährdungen systematisch ermitteln
Für jede Tätigkeit werden die spezifischen Risiken analysiert:
Art der Gefährdung
mögliche Schadensschwere
Eintrittswahrscheinlichkeit
Dauer und Häufigkeit der Exposition
Besonderes Augenmerk gilt der Frage:
Was passiert im Notfall – und wie schnell ist Hilfe verfügbar?
3. Risiko bewerten
Die Risiken werden hinsichtlich ihrer Tragbarkeit beurteilt.
Bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen gilt häufig:
Bestimmte Tätigkeiten dürfen nicht allein durchgeführt werden, wenn im Notfall keine rechtzeitige Rettung gewährleistet ist.
4. Schutzmassnahmen festlegen (STOP-Prinzip)
Massnahmen werden nach dem STOP-Prinzip definiert:
Substitution (Gefahr vermeiden)
Technische Massnahmen (z. B. Absturzsicherung, Abschrankungen)
Organisatorische Massnahmen (z. B. Zwei-Personen-Prinzip, Zutrittsregelung, Melde-pflichten)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei Einzelarbeitsplätzen zusätzlich:
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
regelmässige Kontrollkontakte
klare Melde- und Intervallregelungen
5. Notfallorganisation sicherstellen
Alarmierungswege definieren
Rettungsmöglichkeiten prüfen
Interventionszeiten realistisch beurteilen
Erste-Hilfe-Mittel bereitstellen
Mitarbeitende entsprechend schulen
6. Instruktion und Schulung
Mitarbeitende müssen:
über spezifische Gefahren informiert sein
korrektes Verhalten im Normal- und Notfall kennen
im Umgang mit Schutzausrüstung geschult sein
Die Instruktion ist zu dokumentieren.
7. Dokumentation und periodische Überprüfung
Die Beurteilung und die getroffenen Massnahmen werden schriftlich festgehalten.
Eine Überprüfung erfolgt:
bei Änderungen von Arbeitsverfahren
nach Zwischenfällen oder Beinaheunfällen
in regelmässigen Abständen
Fazit:
Bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen und Einzelarbeitsplätzen steht die Frage der Beherrschbarkeit des Risikos im Zentrum. Entscheidend ist, dass Gefahren nicht nur erkannt, sondern durch geeignete technische, organisatorische und personelle Massnahmen wirksam reduziert und Notfälle jederzeit beherrscht werden können.
