SiRisk Consulting GmbH

Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung

GEFÄHRDUNGEN / RISIKEN

5.0 Umsetzung

ASA - Kapitel 5

GEFÄHRDUNGEN IM BETRIEB ERMITTELN

 

Einleitung

Die Ermittlung von Gefährdungen im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ziel ist es, potenzielle Risiken für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmassnahmen abzuleiten. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Gefahren wie Maschinen oder Gefahrstoffe, sondern auch um physische und psychische Belastungen, ergonomische Aspekte sowie organisatorische Rahmenbedingungen.

 

Eine systematische Gefährdungsermittlung trägt dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Sie ist zudem gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.

 

Um betriebsinterne Gefahren frühzeitig zu erkennen, ist eine systematische Gefährdungsermittlung erforderlich. Hierfür stehen die bewährten Checklisten der Suva zur Verfügung. Mithilfe dieser Checklisten können Risiken in Bezug auf Prozesse, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe strukturiert identifiziert und durch geeignete Massnahmen wirksam reduziert oder beseitigt werden.

 

Die Suva-Checklisten sind auf der Website der Suva (www.suva.ch) verfügbar und können entweder heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden. Eine Gesamtübersicht über die verschiedenen Gefährdungsermittlungen bietet die Suva-Checkliste „Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung“.

 

Alternativ können Gefährdungsermittlungen auch digital über die Suva-App durchgeführt werden. Die kostenlose Anwendung steht im App Store zum Download bereit und ermöglicht eine einfache und effiziente Bearbeitung direkt vor Ort.

 

Nutzen

Die Gefährdungsermittlung im Betrieb bringt sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden einen klaren und messbaren Nutzen.

 

1. Erhöhung der Sicherheit

Gefahrenquellen werden systematisch erkannt, bevor es zu Unfällen oder Schäden kommt. Dadurch können geeignete Schutzmassnahmen rechtzeitig umgesetzt werden.

 

2. Schutz der Gesundheit

Neben offensichtlichen Unfallrisiken werden auch gesundheitliche Belastungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, ergonomische oder psychische Belastungen) identifiziert und reduziert. Dies trägt langfristig zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden bei.

 

3. Vermeidung von Kosten

Weniger Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten geringere Kosten durch Produktionsausfälle, Versicherungsleistungen oder Ersatzpersonal. Prävention ist wirtschaftlich deutlich günstiger als Schadensbewältigung.

 

4. Rechtssicherheit

Die Gefährdungsermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine sorgfältige Durchführung unterstützt das Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren.

 

5. Verbesserung der Arbeitsqualität

Sichere und gut organisierte Arbeitsplätze steigern Motivation, Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden.

 

6. Kontinuierliche Verbesserung

Die Gefährdungsermittlung ist die Grundlage für eine systematische Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstrategie und unterstützt eine nachhaltige Weiterentwicklung des Betriebs.

 

Zusammengefasst:

Die Gefährdungsermittlung ist ein zentrales Instrument der Prävention. Sie schützt Menschen, reduziert Risiken und stärkt gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit des Unternehmens.

 

Umsetzung

Die erfolgreiche Durchsetzung von Gefährdungsermittlungen im Betrieb erfordert ein strukturiertes Vorgehen, klare Zuständigkeiten und die Unterstützung der Führungsebene. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

 

1. Verpflichtung der Geschäftsleitung sicherstellen

Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe. Die Geschäftsleitung muss die Durchführung der Gefährdungsermittlung klar anordnen, Ressourcen bereitstellen und deren Umsetzung einfordern.

 

2. Verantwortlichkeiten festlegen

  • Sicherheitsbeauftragte oder KOPAS bestimmen

  • Rollen und Aufgaben schriftlich definieren

  • Zuständigkeiten für einzelne Bereiche festlegen

  • Klare Verantwortlichkeiten verhindern, dass Massnahmen „liegen bleiben“.

 

3. Systematisches Vorgehen wählen

  • Geeignete Hilfsmittel nutzen (z. B. Suva-Checklisten)

  • Arbeitsbereiche und Prozesse strukturiert erfassen

  • Gefährdungen dokumentieren

  • Risiken bewerten

  • Konkrete Massnahmen definieren

Wichtig: Schriftliche Dokumentation schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

 

4. Mitarbeitende einbeziehen

Die Mitarbeitenden kennen die Arbeitsabläufe am besten. Ihre Einbindung erhöht:

  • die Qualität der Gefährdungsermittlung

  • die Akzeptanz von Massnahmen

  • das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb

 

5. Massnahmen konsequent umsetzen

  • Prioritäten festlegen (hohes Risiko zuerst)

  • Termine definieren

  • Umsetzung kontrollieren

  • Wirksamkeit überprüfen

Ohne Umsetzung verliert die Gefährdungsermittlung ihren Nutzen.

 

6. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung

Gefährdungsermittlungen sind kein einmaliges Projekt. Sie müssen:

  • bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren

  • bei Unfällen oder Beinaheunfälle

  • bei organisatorischen Änderungen
  • überprüft und angepasst werden.

 

7. Kommunikation und Sensibilisierung

Durch Schulungen, Instruktionen und interne Kommunikation wird deutlich gemacht, dass Sicherheit Priorität hat. Eine gelebte Sicherheitskultur erleichtert die Durchsetzung erheblich.

 

Fazit:

Gefährdungsermittlungen lassen sich dann erfolgreich im Betrieb umsetzen, wenn sie als Führungsaufgabe verstanden, systematisch geplant, dokumentiert und konsequent nachverfolgt werden. Entscheidend ist nicht nur das Ermitteln der Gefahren, sondern vor allem die nachhaltige Umsetzung der definierten Massnahmen.

 

BETRIEBSBEURTEILUNG

 

Einleitung

Die Betriebsbeurteilung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) ist ein zentrales Instrument zur systematischen Überprüfung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheits-organisation. Sie dient dazu, Strukturen, Prozesse und Massnahmen im Unternehmen ganzheitlich zu analysieren und deren Wirksamkeit zu beurteilen. Ziel ist es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.

 

Durch eine regelmässige Betriebsbeurteilung wird nicht nur die Einhaltung von Vorschriften sichergestellt, sondern auch eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitskultur im Unternehmen gefördert. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsbelastungen.

 

Umsetzung

Bei einer Betriebsbeurteilung ASGS (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) geht es darum, das gesamte Sicherheitssystem eines Unternehmens strukturiert zu überprüfen. Ein systematisches Vorgehen stellt sicher, dass alle relevanten Elemente berücksichtigt werden.

 

1. Vorbereitung und Planung

  • Ziel und Umfang der Beurteilung festlegen

  • Verantwortliche Person bestimmen (z. B. Sicherheitsbeauftragte/r, KOPAS)

  • Geeignete Hilfsmittel auswählen (z. B. Branchenlösung, EKAS-/Suva-Checklisten)

  • Unterlagen zusammentragen (Organigramm, Schulungsnachweise, Gefährdungs-ermittlungen, Unfallstatistik etc.)

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und erhöht die Qualität der Ergebnisse.

 

2. Systematische Prüfung der ASGS-Elemente

Die Beurteilung erfolgt entlang der zentralen Elemente des Arbeitssicherheits-Systems, zum Beispiel:

  • Leitbild und Ziele (Sicherheitsstrategie vorhanden?)

  • Organisation und Verantwortlichkeiten (klare Zuständigkeiten geregelt?)

  • Instruktion und Schulung der Mitarbeitenden

  • Regeln und Dokumentation

  • Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung

  • Notfallorganisation

  • Mitwirkung der Mitarbeitenden

  • Gesundheitsschutz

  • Kontrolle und kontinuierliche Verbesserung

Dabei wird geprüft, ob Vorgaben nicht nur bestehen, sondern auch wirksam umgesetzt werden.

 

3. Gespräche und Begehungen durchführen

  • Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitenden

  • Betriebsrundgang zur Überprüfung der praktischen Umsetzung

  • Abgleich zwischen Dokumentation und Realität

  • Praxis und Papier müssen übereinstimmen.

 

4. Bewertung und Priorisierung

Festgestellte Abweichungen oder Verbesserungspotenziale werden:

  • Dokumentiert

  • hinsichtlich Risiko und Dringlichkeit bewertet

  • priorisiert

 

5. Massnahmen definieren und umsetzen

  • Konkrete Verbesserungsmassnahmen festlegen

  • Verantwortlichkeiten und Termine definieren

  • Umsetzung kontrollieren

  • Wirksamkeit überprüfen

Ohne konsequente Nachverfolgung bleibt die Beurteilung wirkungslos.

 

6. Dokumentation und Kommunikation

Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und der Geschäftsleitung vorgestellt. Transparente Kommunikation stärkt die Akzeptanz und Sicherheitskultur im Betrieb.

 

7. Regelmässige Wiederholung

Eine Betriebsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess. Sie sollte periodisch (z. B. jährlich oder bei wesentlichen Änderungen) durchgeführt werden.

 

Fazit:

Eine Betriebsbeurteilung ASGS erfolgt strukturiert, dokumentiert und praxisnah. Sie dient als Führungsinstrument zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Entscheidend ist nicht nur die Analyse, sondern die konsequente Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmen.

 

RISIKOANALYSE

 

Einleitung

Die Risikoanalyse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) ist ein zentrales Instrument zur systematischen Bewertung von Gefährdungen im Betrieb. Aufbauend auf der Gefährdungsermittlung werden identifizierte Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen beurteilt. Ziel ist es, prioritäre Handlungsfelder zu erkennen und geeignete Schutzmassnahmen gezielt und wirksam umzusetzen.

 

Eine strukturierte Risikoanalyse schafft Transparenz über das tatsächliche Risikopotenzial im Unternehmen und ermöglicht eine risikoorientierte Planung von Präventionsmassnahmen. Sie unterstützt die Geschäftsleitung dabei, Ressourcen effizient einzusetzen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu gewährleisten.

 

Umsetzung

Risikoanalysen müssen durch anerkannte ASA-Spezialisten durchgeführt werden. Bei erforderlichen Risikoanalysen ziehen wir unsere ASA-Spezialisten von SiRisk Consulting GmbH bei, die die weiteren erforderlichen Abklärungen und Beurteilungen (z.B. Messungen) einleiten/durchführen und korrigierende Schutzmassenahmen definieren.

 

ARBEITEN MIT BESONDEREN GEFÄHRDUNGEN UND EINZEL-ARBEITSPLÄTZEN

 

Einleitung

Arbeiten mit besonderen Gefährdungen sowie Tätigkeiten an Einzelarbeitsplätzen stellen erhöhte Anforderungen an die betriebliche Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS). Solche Arbeiten sind mit spezifischen Risiken verbunden, die im Ereignisfall schwerwiegende Folgen haben können – insbesondere dann, wenn Mitarbeitende alleine tätig sind und keine unmittelbare Unterstützung im Ereignisfall verfügbar ist.

 

Eine sorgfältige Beurteilung dieser Tätigkeiten ist daher unerlässlich. Sie umfasst die systematische Identifikation der besonderen Gefahren, die Festlegung geeigneter Schutzmassnahmen sowie die Sicherstellung einer wirksamen Notfallorganisation. Ziel ist es, Risiken auf ein vertretbares Mass zu reduzieren und jederzeit eine schnelle Hilfeleistung zu gewährleisten. Damit leisten klare Regelungen und präventive Massnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden.

 

Umsetzung

Für die Beurteilung von Arbeiten mit besonderen Gefährdungen und Einzelarbeitsplätzen ist ein strukturiertes, risikoorientiertes Vorgehen entscheidend. Ziel ist es, erhöhte Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmassnahmen festzulegen und eine wirksame Notfallorganisation sicherzustellen.

 

1. Tätigkeiten identifizieren

Zunächst werden alle Arbeiten erfasst, die

  • mit besonderen Gefährdungen verbunden sind (z. B. Arbeiten in der Höhe, mit Gefahrstoffen, in engen Räumen, an elektrischen Anlagen, mit Absturz- oder Explosionsgefahr),

  • oder als Alleinarbeit ausgeführt werden.

Dabei ist zu klären, ob gesetzliche oder branchenspezifische Vorgaben bestehen.

 

2. Gefährdungen systematisch ermitteln

Für jede Tätigkeit werden die spezifischen Risiken analysiert:

  • Art der Gefährdung

  • mögliche Schadensschwere

  • Eintrittswahrscheinlichkeit

  • Dauer und Häufigkeit der Exposition

Besonderes Augenmerk gilt der Frage:

Was passiert im Notfall – und wie schnell ist Hilfe verfügbar?

 

3. Risiko bewerten

Die Risiken werden hinsichtlich ihrer Tragbarkeit beurteilt.

Bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen gilt häufig:

  • Bestimmte Tätigkeiten dürfen nicht allein durchgeführt werden, wenn im Notfall keine rechtzeitige Rettung gewährleistet ist.

 

4. Schutzmassnahmen festlegen (STOP-Prinzip)

Massnahmen werden nach dem STOP-Prinzip definiert:

  • Substitution (Gefahr vermeiden)

  • Technische Massnahmen (z. B. Absturzsicherung, Abschrankungen)

  • Organisatorische Massnahmen (z. B. Zwei-Personen-Prinzip, Zutrittsregelung, Melde-pflichten)

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei Einzelarbeitsplätzen zusätzlich:

  • Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

  • regelmässige Kontrollkontakte

  • klare Melde- und Intervallregelungen

 

5. Notfallorganisation sicherstellen

  • Alarmierungswege definieren

Rettungsmöglichkeiten prüfen

  • Interventionszeiten realistisch beurteilen

  • Erste-Hilfe-Mittel bereitstellen

  • Mitarbeitende entsprechend schulen

 

6. Instruktion und Schulung

Mitarbeitende müssen:

  • über spezifische Gefahren informiert sein

  • korrektes Verhalten im Normal- und Notfall kennen

  • im Umgang mit Schutzausrüstung geschult sein

Die Instruktion ist zu dokumentieren.

 

7. Dokumentation und periodische Überprüfung

Die Beurteilung und die getroffenen Massnahmen werden schriftlich festgehalten.

Eine Überprüfung erfolgt:

  • bei Änderungen von Arbeitsverfahren

  • nach Zwischenfällen oder Beinaheunfällen

  • in regelmässigen Abständen

 

Fazit:

Bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen und Einzelarbeitsplätzen steht die Frage der Beherrschbarkeit des Risikos im Zentrum. Entscheidend ist, dass Gefahren nicht nur erkannt, sondern durch geeignete technische, organisatorische und personelle Massnahmen wirksam reduziert und Notfälle jederzeit beherrscht werden können.

 

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