MITWIRKUNG
8.0 Umsetzung
ASA - Kapitel 8
MITWIRKUNG IM BETRIEB
Einleitung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitssicherheit zur Mitwirkung heranzuziehen (Mitwirkungsgesetz sowie Arbeitsgesetzt (ArG) Art. 6 und Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 6a). Die Mitarbeitenden haben ihrerseits die Pflicht, ihren Arbeitgeber bei der Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen.
Die Mitwirkung der Mitarbeiter ist ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Arbeitssicherheit. Nur wenn Beschäftigte aktiv in Sicherheitsprozesse eingebunden sind, können Gefahren frühzeitig erkannt, Risiken reduziert und Unfälle vermieden werden. Durch ihre tägliche praktische Erfahrung am Arbeitsplatz verfügen sie über wertvolles Wissen, das zur Verbesserung von Schutzmassnahmen beiträgt. Eine offene Kommunikation, regelmässige Unterweisungen sowie die Bereitschaft, Sicherheitsregeln konsequent einzuhalten und Verbesserungsvorschläge einzubringen, stärken nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern fördern auch eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur.
Nutzen
Der Nutzen der Mitwirkung der Mitarbeiter bei der Arbeitssicherheit liegt in mehreren wichtigen Bereichen:
- Weniger Unfälle und Verletzungen
Wenn Mitarbeiter Gefahren frühzeitig melden und Sicherheitsregeln einhalten, können Risiken schneller erkannt und beseitigt werden.
- Frühzeitige Problemerkennung
Beschäftigte kennen ihre Arbeitsabläufe am besten. Dadurch können sie auf Schwachstellen aufmerksam machen, bevor es zu Zwischenfällen kommt.
- Höhere Motivation und Verantwortung
Wer in Sicherheitsprozesse einbezogen wird, fühlt sich ernst genommen und übernimmt eher Verantwortung für das eigene Verhalten und das der Kollegen.
- Bessere Sicherheitskultur im Unternehmen
Gemeinsames Engagement stärkt das Bewusstsein für Sicherheit und fördert eine offene Kommunikation über Risiken und Verbesserungen.
- Wirtschaftliche Vorteile
Weniger Arbeitsunfälle bedeuten geringere Ausfallzeiten, niedrigere Kosten und eine höhere Produktivität.
Kurz gesagt:
Die aktive Mitwirkung der Mitarbeiter erhöht die Sicherheit, schützt die Gesundheit und bringt sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen klare Vorteile.
Umsetzung
Die Umsetzung der Mitwirkung der Mitarbeiter in der Arbeitssicherheit erfolgt durch gezielte Massnahmen im Arbeitsalltag.
Wichtige Ansätze sind:
- Regelmässige Unterweisungen
Mitarbeiter werden über Gefahren, Schutzmassnahmen und richtiges Verhalten informiert. Schulungen sollten praxisnah und verständlich gestaltet sein.
- Aktive Einbindung in Sicherheitsprozesse
Beschäftigte können z. B. an Gefährdungsbeurteilungen mitwirken, Verbesserungsvorschläge einbringen oder an Sicherheitsbegehungen teilnehmen.
- Offene Kommunikationskultur
Ein Betriebsklima, in dem Gefahren und Beinahe-Unfälle ohne Angst vor Konsequenzen gemeldet werden können, fördert die Sicherheit nachhaltig.
- Sicherheitsbeauftragte benennen
Ausgewählte Mitarbeiter unterstützen als Sicherheitsbeauftragte die Führungskräfte und dienen als Ansprechpartner für Kollegen.
- Klare Verantwortlichkeiten
Jeder Mitarbeiter sollte wissen, welche Pflichten er im Bereich Arbeitssicherheit hat und dass Sicherheitsregeln verbindlich sind.
- Vorbildfunktion der Führungskräfte
Vorgesetzte müssen Sicherheitsregeln konsequent einhalten und Sicherheit als festen Bestandteil der Unternehmenskultur vorleben.
Fazit:
Die Mitwirkung gelingt dann, wenn Mitarbeiter informiert, beteiligt und ernst genommen werden. Arbeitssicherheit ist keine Einzelaufgabe, sondern eine gemeinsame Verantwortung.
