SICHERHEITSORGANISATION
2.0 Umsetzung
ASA-Kapitel 2
SICHERHEITSORGANISATION IM BETRIEB
Einleitung
Eine Sicherheitsorganisation ist das strukturierte Gefüge aus Aufgaben, Rollen, Prozessen und Verantwortlichkeiten, das sicherstellt, dass die Arbeitssicherheit und Gesundheit von den Mitarbeitenden systematisch geplant, umgesetzt und kontinuierlich verbessert wird. Sie legt fest, wer verantwortlich ist, wie Risiken erkannt und bewertet werden, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie Erfolge gemessen werden. Eine gut verankerte Sicherheitsorganisation schafft klare Kommunikation, fördert proaktives Handeln statt reaktiven Reagierens und ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten – von der Unternehmensführung über die Mitarbeitenden bis hin zu externen Partnern. Ziel ist es, eine Kultur der Sicherheit zu etablieren, in der Sicherheit integraler Bestandteil des Alltags wird und kontinuierlich verbessert wird. Die Grundvoraussetzungen sind, das alle Mitarbeitenden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz jederzeit befolgen.
Nutzen
Der Nutzen einer Sicherheitsorganisation ist:
Strukturiertes Erkennen, Bewerten und Steuern von Gefahren und somit Reduktion von Berufsunfällen und deren gesundheitliche Folgen.
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Arbeitsrecht, Arbeitsschutzvorschriften, DIN/ISO-Standards) und somit Vermeidung von Haftpflichtfällen.
Kostenreduktion wegen weniger Ausfallzeiten, geringere Krankheits- und Versicherungs- sowie Rechtskosten und somit Steigerung von effizienteren Abläufen.
Schutz von Mitarbeitenden durch klare Verantwortlichkeiten, Schulungen und Notfallpläne und somit Erhöhung der Sicherheit und das Wohlbefinden.
Kontinuierliche Verbesserung der etablierten Prozesse durch Sicherheits-Begehungen,
-Audits und -Kennzahlen.Förderung einer proaktiven Sicherheitskultur, bessere Zusammenarbeit, Vertrauen und Motivation.
- Arbeitssicherheit wird zur Differenzierung, oft gefordert von Kunden, Investoren oder sonstigen Stakeholdern.
Umsetzung
Sämtliche Rollen und deren Funktionen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen werden im Formular «2.1 Sicherheitsfunktionen und Sicherheitsrollen» beschrieben
und im Formular «2.3 Sicherheitsorganigramm» hierarchisch abgebildet. Die Zusammenarbeit zwischen den Rollenträgern und den Aufgaben sind im Formular «2.2 Funktionendiagramm» definiert.
Ausgebildete Rollenträger, die spezifische Aufgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wahrnehmen (z. B. Kontaktperson für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitskoordinator, Gefahrgutbeauftragte, ASA-Spezialisten, usw.), ist ergänzend zum Arbeitsvertag, eine Stellenbeschreibung (gemäss z. B. Suva-Vorlagen) auszuarbeiten und sowohl vom betroffenen Mitarbeiter wie auch von einem Geschäftsleitungsmitglied zu unterschreiben.
ASA – BEIZUG (gemäss EKAS-Richtlinie 6508)
Einleitung
Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV1 und Art. 3–9 ArGV 32) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik. Der Arbeitgeber hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen.
Können diese Aufgaben, auf Grund von fehlenden Ressourcen oder fehlendem Fachwissen im Betrieb nicht erfüllt werden, müssen ASA-Spezialisten von SiRisk Consulting GmbH beigezogen werden.
Nutzen
Alle Gefahren und Risiken im Betrieb müssen auf ein annehmbares Mass reduziert werden, damit keine schweren Berufsunfälle und Berufskrankheiten entstehen können und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das erfordert umfassendes Fachwissen, welches durch den ASA – Beizug gewährleistet werden kann. Daher müssen alle Unternehmen der Kategorie 3.1 und 3.2 gemäss EKAS-RL 6508 und Verordnung über Unfallversicherung (VUV), ASA-Spezialisten beiziehen:
Wenn im Betrieb besondere Gefährdungen nach Anhang 1 der EKAS-Richtlinie 6508 auftreten
Wenn im Betrieb das erforderliche Fachwissen (vgl. Anhang 4 der EKAS-Richtlinie 6508) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.
Die getroffenen Massnahmen, nach dem Grundsatz «Nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind», unzureichend sind.
Wenn der Verdacht aufkommt, dass gesundheitliche Probleme bei den Mitarbeitenden auftreten können oder vorhanden sind.
Wenn Risikobeurteilungen erforderlich sind.
- Wenn Sicherheitsunterlagen (Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Instandhaltungsanweisungen, Richtlinien der EKAS, Merkblätter der Suva oder sonstige Verbände, usw.) fehlen.
Umsetzung
ASA-Spezialisten (Sicherheitsspezialisten, Sicherheitsexperte, Sicherheitsingenieure, Arbeits-hygieniker und Arbeitsärzte) können schriftlich via E-Mail (info@siriskconsulting.ch) aus dem ASA – Pool von SiRisk Consulting GmbH angefordert werden. Eine Übersichtsliste der ASA – Spezialisten ist im Extranet «ASA-System» abgelegt.
